Ausbau ▪ Bauschlosserei ▪ barrierefrei ▪ Bautrocknung ▪ Beleuchtung ▪ Brandschutz ▪ Dachdecken  Dämmung ▪  Drainage ▪ Elektroarbeiten  ▪ Erdarbeiten  ▪ Fassaden ▪ Fliesen ▪ Gauben ▪ Heizung  Hochbau  ▪ Holzarbeiten ▪ Klempnerei ▪ Malerarbeiten ▪ Metallbau ▪ Pflastern ▪ Raumausstattung Renovierung ▪ Sanitär ▪ Tapezieren ▪  Teppichboden ▪ Tiefbau ▪ Tischlerei  ▪  Wintergärten ▪  Zimmerei 
   
Auwahlmenue

Wissenswertes und Tipps

« zurück zur Übersicht

 Maßnahmen der Regierung: Steuerbonus
Wege aus der Finanzkrise:

Steuerliche Absetztbarkeit von Handwerker-leistungen!

Die Finanzkrise ist in aller Munde, aber statt Untergangsstimmung gibt es für den Verbraucher auch positive Aspekte! Die Regierungen bemühen sich national und inte-rnational gegenzusteuern.

Konjunkturprogramme sollen helfen die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu mindern. Folge - noch nie waren für die privaten Haushalte Handwerksleistungen so günstig wie heute! Seit dem 1. Januar 2009 gilt der höhere Steuerbonus von max. 1200 € auf die Arbeitskosten eines Handwerkbetriebes.

Der Steuerbonus gilt für haushaltsnahe Dienstleistung. Die nachfolgende Aufzählung gibt Ihnen einen kurzen Überblick:

  Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o.a.
●   Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -röhren
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Modernisierung des Badezimmers
Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler,   Herd, Fernseher, Personalcomputer), Maßnahmen der Gartengestaltung
Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück

Allgemein kann man sagen, dass alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und  Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt (Mietobjekt oder Eigentum) des Steuerpflichtigen erbracht werden, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder von Fachkräften erledigt werden, bis zu maximal 1200 € pro Jahr von der zu zahlenden Steuer abzugsfähig sind.

Auch Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt. Das Gleiche gilt für handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen und nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen.

Achtung:

 Generell sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht begünstigt.
●   Bei Handwerkerrechnungen ist nur der Rechnungsanteil, der die Lohnkosten betrifft, anrechenbar und davon 20%. Wenn Sie also das Bad renovieren, ist der Preis für die neue Wanne nicht anrechenbar, wohl aber 20% des Arbeitsaufwandes für den Einbau. Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000 € Arbeitskosten, also 1200 €!

Wie erhalten Sie den Steuerbonus?

Bei der Einkommenssteuererklärung können Sie die "Haushaltsnahe Dienstleistungen" ansetzen.
Sie benötigen:
    - Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
    - Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung als separater betrag ausgewiesen werden
    - Ein Nachweis oder Beleg des Kreditinstitutes über die Bezahlung des Handwerksbetriebes

 

Alle Angaben ohne Gewähr.HinweisQuelle: Bundesministerium der Finanzen, Foto CDU Deutschland  

Ein Service von HANDWERK komplett.       Tel.: 0431 - 220 93 93

spacer ● PDF-Druckversion   nach oben                Adobe_icon kostenlosen PDF-Reader herunterladen | Impressum | © 2010 www.raisdorf-inside.de + www.kiel-inside.de